Zielstellung der Schule
Wofür steht die Schule?
Leitbild, Profil, Entwicklungsrichtung
Handreichung für Schulen
Das Medienbildungskonzept einer Schule stellt das zentrale Steuerungs- und Planungsinstrument für die schulische Medienbildung dar und ist integraler Bestandteil des Schulprogramms sowie der Schulentwicklung. Es dient der systematischen Verankerung medienbezogener Kompetenzen im Unterricht und in schulischen Entwicklungsprozessen und verbindet pädagogische Zielsetzungen mit organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Den übergeordneten Rahmen bildet weiterhin die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, die in den vergangenen Jahren fortgeschrieben und insbesondere durch Empfehlungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen konkretisiert wurde. Auf Landesebene wird diese durch das Land Sachsen-Anhalt in Lehrplänen, Unterstützungsangeboten und landesspezifischen Konzepten zur Medienbildung umgesetzt und weiterentwickelt.
Die darin beschriebenen Kompetenzen zur Bildung in der digitalen Welt sind inzwischen verbindlich in den curricularen Grundlagen der Gymnasien und Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt verankert. Medienbildung ist damit nicht mehr ausschließlich Gegenstand schulischer Entwicklungsprozesse, sondern Bestandteil des fachlichen Lernens in allen Schulformen und Fächern.
Nachdem in einer ersten Phase die Entwicklung schulischer Medienbildungskonzepte im Fokus stand, liegt der Schwerpunkt nun auf deren qualitativer Weiterentwicklung, nachhaltigen Verankerung im Schulalltag sowie der kontinuierlichen Anpassung an technologische und gesellschaftliche Entwicklungen.
Der vorliegende Leitfaden systematisiert die notwendigen Schritte zur (Weiter-)Entwicklung eines schulischen Medienbildungskonzepts und bezieht aktuelle Vorgaben und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene ein.
Als Bestandteil des Schulprogramms und der schulischen Qualitätsentwicklung konkretisiert das MBK, wie die Schule die Anforderungen schulischer Medienbildung unter den Bedingungen der digitalen Transformation umsetzt. Es bündelt bestehende Ansätze, schafft Verbindlichkeit für weitere Entwicklungsschritte und unterstützt die Schule dabei, pädagogische, organisatorische und ausstattungsbezogene Entscheidungen nachvollziehbar und abgestimmt zu treffen. Damit ist das MBK nicht auf Fragen des Medieneinsatzes im Unterricht beschränkt, sondern verbindet Kompetenzentwicklung, Unterrichtsentwicklung, Fortbildung, schulische Abläufe und technische Infrastruktur.
Das Medienbildungskonzept ist als Bestandteil des Schulprogramms in die schulische Qualitätsentwicklung eingebunden. Auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gestalten Schulen ihre pädagogische Arbeit eigenverantwortlich und entwickeln ein spezifisches Profil. Das Schulprogramm formuliert die Leitideen und Entwicklungsziele der Schule und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die Planung und Abstimmung pädagogischer Prozesse. Das MBK konkretisiert diese Zielsetzungen im Hinblick auf die Gestaltung von Lernen und Lehren unter den Bedingungen der digitalen Transformation.
Den Rahmen für die schulische Medienbildung bilden die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ sowie deren landesspezifische Umsetzung in Sachsen-Anhalt. Die dort beschriebenen Kompetenzbereiche und Teilkompetenzen1 sind verbindlich in die curricularen Grundlagen der allgemeinbildenden Schulen eingeflossen. In den Lehrplänen der Gymnasien sowie der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen werden sie sowohl fachübergreifend als auch fachspezifisch ausgewiesen und im Unterricht verbindlich umgesetzt. Medienbildung ist damit Bestandteil des fachlichen Lernens und nicht auf einzelne Projekte beschränkt. Die Abbildung zeigt die Kompetenzbereiche, wie sie in der KMK-Strategie zur "Bildung in der digitalen Welt" festgelegt sind.
Das MBK beschreibt, wie die curricular verankerten Anforderungen im Unterricht und im Schulalltag systematisch umgesetzt werden, wie bestehende Ansätze gebündelt und weiterentwickelt werden und welche Entwicklungsschritte perspektivisch vorgesehen sind.2 Zugleich bildet es die Grundlage für die Ableitung eines schulspezifischen Fortbildungskonzeptes und verbindet damit Unterrichtsentwicklung, Kompetenzaufbau und Professionalisierung des Kollegiums.
Für Sachsen-Anhalt ist das MBK darüber hinaus von besonderer Bedeutung, weil es die pädagogische Grundlage für die Planung der IT-Ausstattung in Zusammenarbeit mit dem Schulträger bildet. Es ist Voraussetzung für technisch-pädagogische Einsatzkonzepte, für kommunale Medienentwicklungsplanungen und für förderrelevante Entscheidungen im Bereich der digitalen Infrastruktur.3 Damit stellt es sicher, dass Investitionen in Hard- und Software nicht isoliert erfolgen, sondern an den Bildungszielen und Entwicklungsbedarfen der Schule ausgerichtet sind.
Ein landesweit gültiges MBK kann es nicht geben, da neben den zentralen Vorgaben auch schulspezifische Bedingungen den Inhalt bestimmen. Ein schuleigenes Konzept stellt zum einen dar, wie die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler verteilt über die verschiedenen Fächer und Schuljahre – sowie AGs und Projekte – bisher entwickelt ist und wie sie weiterentwickelt werden soll.
Auch das Schulprofil, die aktuelle technische Ausstattung, die Zusammenarbeit mit externen Partnern und die Medienbildungskompetenz sind innerhalb einzelner Fachschaften / bei einzelnen Lehrkräften dabei Eigenständigkeitsmerkmale.
Zum anderen lässt sich aus dem MBK der Fortbildungsbedarf der einzelnen Lehrkraft und/oder des Kollegiums ableiten. Um bei den Schülerinnen und Schülern Medienkompetenzen nachhaltig zu entwickeln, müssen Lehrkräfte zudem mit der Medienwelt von Kindern und Jugendlichen, mit der sich wandelnden Rolle der Medien in der Gesellschaft sowie mit zentralen rechtlichen Bedingungen der Medienproduktion und Mediennutzung vertraut sein.
Im Fortbildungskonzept bündeln sich auf diese Weise die diesbezüglich festgestellten Bedürfnisse des Kollegiums in einem abgestimmten Plan, der jedoch flexibel sein muss, da er stets zu überarbeiten und anzupassen ist. Durch bedarfsorientierte, landesweite und regionale Fortbildungs- und Abrufangebote unterstützt das LISA Lehrkräfte darin, sukzessive medienkompetenter zu handeln und zu unterrichten sowie das Lernen digital zu unterstützen.
Ein schuleigenes MBK ersetzt keine guten Einzelprojekte, aber es bündelt bestehende Aktivitäten, macht Entwicklungsbedarfe sichtbar und schafft Verbindlichkeit. Es hilft der Schule, Schwerpunkte zu setzen und Entscheidungen nicht zufällig, sondern pädagogisch, organisatorisch und konzeptionell begründet zu treffen. Dadurch wird Medienbildung zu einem abgestimmten Bestandteil der Schulentwicklung.
Das MBK schafft Transparenz darüber, wie Medienkompetenzentwicklung über Fächer, Jahrgänge und schulische Angebote hinweg organisiert wird. Es unterstützt die Abstimmung innerhalb des Kollegiums, erleichtert die Fortschreibung schulischer Entwicklungsziele und bildet eine belastbare Grundlage für Fortbildungsplanung, Ausstattungsschritte und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger.
„Das Medienbildungskonzept unserer Schule beschreibt, wie wir Medienbildung als verbindlichen Bestandteil unseres Schulprogramms entwickeln. Es verbindet die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichts-, Organisations-, Fortbildungs- und Ausstattungsentwicklung und dient zugleich als Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Schulträger.“
1 Eine Zusammenstellung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen findet sich im Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“, Kapitel 2, S. 8–9. ↩
2 Auf der Grundlage der Fachlehrpläne und unter Berücksichtigung fachübergreifender bzw. -verbindender Aspekte entsprechend der Schulform curricular aufbereitet. ↩
3 „Voraussetzung für Beschaffungsmaßnahmen […] ist ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept. Dieses fasst das methodisch-didaktische Medienbildungskonzept der Schulen bzw. die Ausführungen zur Medienbildung im Schulprogramm zusammen und bildet die Grundlage für die Medienentwicklungsplanung des Schulträgers. Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept stellt die konkreten infrastrukturellen Komponenten und die mit der Förderung angestrebten Strukturverbesserungen im Sinne der Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen ebenso dar, wie den Nutzen der technischen Veränderungen für die Umsetzung der angestrebten pädagogischen Ziele.“ Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen, Kapitel 2.1, S. 11. ↩
Der Aufbau und die inhaltliche Ausgestaltung eines MBKs liegen in der Verantwortung der Schule (und sollte in Absprache mit dem Schulträger erfolgen). Verbindliche Inhalte sind Aussagen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und zur Fortbildungsplanung. Ein MBK muss sich hinsichtlich der Unterrichtsentwicklung an den curricularen Grundlagen (Grundsatzband, Fachlehrpläne) orientieren.
Bezüglich der Schulentwicklung können – insbesondere im Hinblick auf Informationsschutz und IT-Sicherheit – Maßnahmen zur Schulorganisation im Sinne einer mediengestützten Zusammenarbeit innerhalb des Kollegiums und mit den Erziehungsberechtigten eine Rolle spielen. Bei der Konzepterstellung sollten die Maßgaben/Kriterien der diversen Förderrunden beachtet werden, damit das Konzept für die Beschaffung von benötigter Ausstattung adaptiert werden kann.
Es gibt keine verbindliche Vorlage für die Strukturierung eines MBKs. Die folgende Struktur ist ein Vorschlag als Orientierungshilfe und kann als mögliche Gliederung dienen. Diese Struktur ist für Gymnasien wie für Sekundarschulen gleichermaßen anschlussfähig, wenn sie an die jeweilige Schulrealität angepasst wird.
Wofür steht die Schule?
Leitbild, Profil, Entwicklungsrichtung
Welche Kompetenzen sollen Lernende erwerben?
KMK-Kompetenzen und Medienbildungsmatrix
Wo steht die Schule aktuell?
Ausgangslage bei Technik, Unterricht, Kollegium und Organisation
Welche Prozesse müssen sich verändern?
Regeln, Workflows, Kommunikation, Zuständigkeiten
Wie verändert sich das Lernen?
Didaktische Formate und Mediennutzung
Wie werden Lehrkräfte professionalisiert?
Fortbildungsarchitektur und Lehrkräftekompetenzen
Wer wird wie einbezogen?
Akzeptanz, Rückkopplung, Gremienarbeit
Was wird wofür gebraucht?
Endgeräte, Infrastruktur, Plattformen, Beschaffung
Wie wird das Ganze tragfähig betrieben?
MDM, Support, Nachhaltigkeit, Rollen
Wie wird aus Zielen konkrete Arbeit?
SMART, Priorisierung, Verantwortlichkeiten
Ein MBK entsteht nicht sinnvoll im Alleingang. Eine kleine arbeitsfähige Steuergruppe unter aktiver Beteiligung der Schulleitung ist meist der beste Weg. Fachschaften sollten ihren Beitrag zur Medienkompetenzentwicklung liefern, idealerweise gestützt durch eine Medienbildungsmatrix. Bestehende gute Praxis, vorhandene Tabellen und ältere Konzeptfassungen werden nicht verworfen, sondern weiterentwickelt.
Ein gutes MBK entsteht unter Beteiligung aller schulischen Akteure. Dafür müssen sich alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen mit den Medienkompetenzanforderungen aus der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt", mit dem Landeskonzept zur Umsetzung der KMK-Strategie und den in den Fachlehrplänen integrierten Kompetenzen auseinandersetzen.
Zu Beginn des Entwicklungsprozesses ist es entscheidend, im Kollegium ein gemeinsames Verständnis für Zielsetzung und Notwendigkeit schulischer Medienbildung zu schaffen. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel unterschiedlich: Erfahrungen, Vorerfahrungen, Einstellungen und auch Vorbehalte gegenüber digitalen Medien und neuen Anforderungen gehen im Kollegium oft deutlich auseinander. Ohne eine tragfähige gemeinsame Grundlage besteht die Gefahr, dass die Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes als zusätzliche Belastung wahrgenommen wird und nicht als Bestandteil professioneller Schulentwicklung.
Ziel der ersten Phase ist daher nicht die sofortige inhaltliche Ausarbeitung eines Konzepts, sondern die bewusste Auseinandersetzung mit den veränderten Anforderungen an Unterricht und Lernen. Medienbildung ist kein Zusatz, sondern Teil des fachlichen Bildungsauftrags. Unterricht, der die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sowie die Anforderungen einer digital geprägten Gesellschaft ausblendet, bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Gleichzeitig geht es nicht darum, Unterricht pauschal zu „digitalisieren“. Entscheidend ist vielmehr ein reflektierter, didaktisch begründeter Einsatz von Medien – dort, wo er Lernprozesse sinnvoll unterstützt, erweitert oder vertieft.
Für die Arbeit im Kollegium hat es sich als besonders wirksam erwiesen, diese Zusammenhänge nicht abstrakt, sondern anhand konkreter Unterrichtsbeispiele zu verdeutlichen. Praxisnahe Einblicke, die unmittelbar an bestehende Fächer und Themen anschließen, schaffen Orientierung und reduzieren Unsicherheiten. Sie machen sichtbar, dass Medienbildung kein grundlegend neues Unterrichtsfach erfordert, sondern bestehende Unterrichtsprozesse weiterentwickelt.
Motivation entsteht dabei weniger durch Appelle als durch nachvollziehbare Perspektiven für die eigene Praxis: Entlastung durch strukturierte Arbeitsprozesse, neue Möglichkeiten der Differenzierung, verbesserte Feedbackkultur oder erweiterte Formen der Schüleraktivierung. Ebenso wichtig ist es, realistische Erwartungen zu formulieren und deutlich zu machen, dass Schulentwicklung in diesem Bereich schrittweise erfolgt und an vorhandene Praxis anknüpft.
Zur Gewinnung des Kollegiums kann z. B. das Angebot der Medienpädagogischen Beratung genutzt werden.4
Zunächst muss innerhalb der Fachschaften erfasst werden, welche bereits umgesetzten Aktivitäten/Unterrichtsinhalte/Projekte sich den Kompetenzbereichen zuordnen lassen und welche Beiträge ein Fach in welchem Schuljahr zum Medienkompetenzerwerb der lernenden bereits leistet bzw. zukünftig leisten wird. Die Fachlehrkräfte müssen sich im Zuge dessen überlegen, wie sie die Anforderungen aus den Lehrplänen im Unterricht umsetzen wollen.
Hilfreich ist dafür die Erstellung einer Medienbildungsmatrix mit der Zuordnung von Lerninhalten.
Die Medienbildungsmatrix soll die Aufgabenverteilung zur Medienkompetenzentwicklung der Schule strukturiert visualisieren und dabei folgende Apsekte abbilden:
Im folgenden Beispiel werden eine mögliche Gestaltung einer Medienbildungsmatrix und zusammenfassen die hierfür notwendigen Arbeitsschritte dargelegt.
Eine fächer- und kompetenzübergreifende Steuergruppe ist Voraussetzung für die Erstellung eines tragfähigen MBK. Sie fungiert unter aktiver Beteiligung der Schulleitung und sollte mindestens eine Person mit Kenntnissen zu IT- und Informationssicherheit umfassen. Idealerweise bringt je eine Lehrkraft aus jeder Fachschaft die Ergebnisse der Medienbildungsmatrix als Bindeglied in die Steuergruppe ein.
In der Steuergruppe werden die fachschaftsbezogenen Einzelergebnisse gebündelt und ausgewertet. Dabei ist darauf zu achten, dass der fächerübergreifende Medienkompetenzerwerb – in Phasen der Einführung, Wiederholung und Vertiefung – sinnvoll auf Schuljahre verteilt ist. Ergänzend sollten schulische Zusatzangebote, AGs, Projekte und Wettbewerbe erfasst werden, die ebenfalls zur Medienkompetenzentwicklung beitragen.
Kurz-, mittel- und langfristige Ziele der Schule sollten explizit benannt werden. Es kann bereichernd sein, erfahrene Kolleginnen oder Kollegen aus anderen Schulen als externe Berater einzubeziehen. Auch die Medienpädagogische Beratung kann den Prozess in dieser Phase aktiv unterstützen.5
Auf Basis der Steuergruppenergebnisse und der Medienbildungsmatrix werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Der Maßnahmenplan benennt, was bis wann von wem umgesetzt wird, und unterscheidet kurz-, mittel- und langfristige Vorhaben. Sinnvoll ist dabei eine Priorisierung: Nicht alles kann gleichzeitig angegangen werden. Kriterien für die Priorisierung sind unter anderem der pädagogische Mehrwert, vorhandene Ressourcen, der Grad des Entwicklungsdrucks und die Anschlussfähigkeit an laufende Förderprogramme.
Empfehlenswert ist eine SMART-Formulierung der Ziele: spezifisch, messbar, abgestimmt, realistisch und terminiert. Die SMART-Unterlagen der Medienpädagogischen Beratung bieten dafür ein praxiserprobtes Raster. Wichtig ist außerdem, dass der Maßnahmenplan keine starre Liste ist, sondern regelmäßig überprüft und angepasst wird.
Das zusammengefasste Ergebnis aus Medienbildungsmatrix, Steuergruppe und Maßnahmenplan bildet die Grundlage für den schriftlichen MBK-Text. Die Schriftform muss nicht akademisch oder formal sein – entscheidend ist, dass sie verständlich, handlungsleitend und für alle schulischen Akteure nachvollziehbar ist. Auf unnötige Fachsprache sollte verzichtet werden, damit das Konzept auch für Eltern, Lernende und Schulträgergespräche tauglich ist.
Vor der Veröffentlichung sollten alle Mitglieder der Steuergruppe Rückmeldungen einbringen. Idealerweise wird das MBK anschließend durch die zuständige Schulkonferenz beschlossen und – unter Berücksichtigung der DSGVO – öffentlich zugänglich gemacht. Damit schafft die Schule Transparenz gegenüber Kollegium, Erziehungsberechtigten, Schulträger und weiteren Partnern.
4 Weitere Informationen unter www.bildung-lsa.de/medienberatung ↩
5 Eine Medienpädagogische Beraterin oder ein Medienpädagogischer Berater kann über ein Abrufangebot auf dem Bildungsserver gebucht werden: www.bildung-lsa.de ↩
4 Weitere Informationen unter www.bildung-lsa.de/medienberatung ↩
Die Zielstellung formuliert das pädagogische Leitbild der Schule im Bereich Medienbildung. Sie sollte knapp, verständlich und handlungsleitend sein. Nicht allgemeine Digitalisierungseuphorie ist hier gefragt, sondern eine Aussage darüber, wozu die Schule Medienbildung braucht: für Teilhabe, Reflexionsfähigkeit, verantwortliches Handeln, selbstständiges Lernen, Kooperation und Unterrichtsentwicklung.
„Unsere Schule versteht Medienbildung als verbindlichen Bestandteil allgemeiner Bildung. Wir fördern die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, digitale Medien sachgerecht, kreativ, verantwortungsvoll und reflektiert zu nutzen. Das Medienbildungskonzept dient uns als Instrument, um Unterricht, Fortbildung, Organisation und Ausstattung entlang dieser Zielstellung systematisch weiterzuentwickeln.“
Im Zentrum dieses Abschnitts stehen die sechs Kompetenzbereiche der KMK: Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren; Kommunizieren und Kooperieren; Produzieren und Präsentieren; Schützen und sicher Agieren; Problemlösen und Handeln; Analysieren und Reflektieren. Diese Kompetenzbereiche sind das Raster für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Das MBK sollte erklären, wie die Schule sie über Jahrgänge, Fächer, Projekte und Zusatzangebote hinweg aufbaut.
Der Bezug zur Medienbildungsmatrix ist dabei zentral. Die Matrix ist das Instrument, das die KMK-Kompetenzen in eine schulische Planungslogik übersetzt. Sie ordnet Kompetenzen Jahrgängen, Fächern, Projekten oder schulischen Angeboten zu und macht sichtbar, wo Kompetenzen eingeführt, wiederholt und vertieft werden. Außerdem kann sie den Umsetzungsstatus, Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Zustand sowie erforderliche Voraussetzungen dokumentieren.
„Die schulische Medienbildung orientiert sich an den sechs Kompetenzbereichen der KMK-Strategie. Ihre Verteilung auf Jahrgänge, Fächer, Projekte und Zusatzangebote wird in einer Medienbildungsmatrix sichtbar gemacht. Die Matrix dient zugleich der Überprüfung, an welchen Stellen der Kompetenzaufbau bereits gesichert ist und wo weiterer Entwicklungsbedarf besteht.“
Der Ist-Zustand beschreibt die reale Ausgangslage der Schule. Dazu gehören vorhandene Unterrichtspraxis, Fortbildungsstand, bestehende Plattformen, organisatorische Abläufe, Unterstützungsstrukturen und technische Ausstattung. Eine raum- und funktionsbezogene Technikbestandsaufnahme ist dabei oft hilfreicher als grobe Summenzahlen. Wenn die Schule bereits nach einem MBK arbeitet, muss dieses mit Blick auf aktuelle Anforderungen – insbesondere hinsichtlich der curricularen Verankerung und neuerer Entwicklungen wie Künstlicher Intelligenz – evaluiert werden.
Für die strukturierte Ist-Stand-Analyse kann das Selbstevaluationstool SELFIE der EU-Kommission genutzt werden. Es erfasst die Perspektiven von Schulleitungen, Lehrkräften und Lernenden auf den Einsatz digitaler Technologien und ermöglicht so eine differenzierte Bestandsaufnahme: schools-go-digital.jrc.ec.europa.eu. Ergänzend steht mit DigCompEdu Check-In ein Reflexionsinstrument zur Verfügung, das Lehrkräfte bei der Einschätzung ihrer eigenen digitalen Kompetenzen unterstützt.
Medienbildung verändert nicht nur Unterricht, sondern auch schulische Arbeitsprozesse. Dazu zählen Kommunikationswege, Informationsflüsse, Vorlagen, Ablagen, digitale Workflows, Verantwortlichkeiten, Regeln zur Plattformnutzung und organisatorische Datenschutzpraxis.
Ein gutes MBK macht sichtbar, welche organisatorischen Veränderungen die Schule bereits vollzogen hat und welche sie noch anstrebt. Das ist gerade dann wichtig, wenn Technik nicht nur im Unterricht, sondern auch in Kommunikation, Verwaltung und Zusammenarbeit wirksam werden soll.
Unterrichtsentwicklung ist der pädagogische Kern des MBK. Digitale Medien sind nur dann sinnvoll, wenn sie Lernprozesse tatsächlich erweitern. Dazu gehören aktive Medienproduktion, kollaboratives Arbeiten, differenzierte Aufgaben, formatives Feedback, selbstgesteuertes Lernen sowie die reflektierte Auseinandersetzung mit Quellen, Plattformlogiken und KI-Systemen. Ebenso wichtig ist die bewusste Entscheidung, wo analoge Formate sinnvoller bleiben.
Ein aktuell besonders relevantes Entwicklungsfeld ist der pädagogisch reflektierte Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unterricht. Dies umfasst sowohl die Nutzung KI-gestützter Werkzeuge als auch die kritische Auseinandersetzung mit Funktionsweisen, Potenzialen und Risiken von KI-Anwendungen. Die KMK hat dazu 2024 aktualisierte Empfehlungen veröffentlicht, die schulische Medienbildung um die Kompetenz zur reflektierten KI-Nutzung erweitern. Schulen sollten im MBK beschreiben, wie sie diesen Bereich unterrichtlich und schulorganisatorisch angehen.
Podcasts, Videos, Präsentationen, Erklärprodukte, digitale Dokumentationen – auch unter Nutzung KI-gestützter Werkzeuge mit kritischer Reflexion.
Gemeinsame Dokumente, Gruppenräume, Peer-Feedback, kollaborative Aufgaben auf digitalen Lernplattformen.
Kritische Arbeit zu Quellen, Plattformen, Datenschutz, KI-Systemen, algorithmischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Folgen.
Das Fortbildungskonzept beschreibt, wie die Schule die Professionalisierung ihrer Lehrkräfte entlang der Ziele des MBK organisiert. In Sachsen‑Anhalt können dafür LISA, eLTIS, schulinterne und schulexterne Formate, Selbstlernangebote, Digitalassistenz und insbesondere die Medienpädagogische Beratung genutzt werden.
Für die inhaltliche Beschreibung der Lehrkräftekompetenzen ist der DigCompEdu beziehungsweise der DigCompEdu Bavaria ein hilfreicher Rahmen. Dieser gehört ausdrücklich in den Bereich Professionalisierung und Fortbildung und ist von den KMK-Kompetenzen der Lernenden zu unterscheiden. Er beschreibt sechs Bereiche digitalisierungsbezogenen Lehrhandelns: berufsbezogenes Handeln, digitale Ressourcen, Lehren und Lernen, Lerndiagnose und Feedback, Schülerorientierung sowie Förderung der Medienkompetenz der Lernenden.
Ein besonderes Gewicht sollte im Fortbildungsplan der Umgang mit Künstlicher Intelligenz erhalten. Angesichts der rasanten Verbreitung generativer KI-Werkzeuge in Schule und Alltag brauchen Lehrkräfte sowohl praktische Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten als auch ein fundiertes Verständnis von Grenzen, Risiken, Urheberrechtsfragen und Beurteilungsherausforderungen. Fortbildungsangebote dazu werden zunehmend über LISA, die Medienpädagogische Beratung und das eLTIS-Portal bereitgestellt.
„Das Fortbildungskonzept der Schule orientiert sich an den Entwicklungszielen des Medienbildungskonzeptes. Es verbindet schulinterne und schulexterne Formate sowie landeseigene Unterstützungsstrukturen wie LISA, Medienpädagogische Beratung, Digitalassistenz, eLTIS und geeignete Selbstlernangebote. Zur Beschreibung und Weiterentwicklung digitalisierungsbezogener Lehrkräftekompetenzen nutzt die Schule ergänzend den DigCompEdu beziehungsweise den DigCompEdu Bavaria als Reflexions- und Orientierungsrahmen.“
Ein MBK entsteht und wirkt nur mit Beteiligung. Fachschaften, Schulleitung, schulische Gremien, Elternvertretungen, in geeigneter Form auch die Schülervertretung und der Schulträger müssen in abgestimmter Weise einbezogen werden. Die Kunst liegt nicht in maximaler Offenheit, sondern in einer klaren Steuergruppe mit verbindlichen Rückkopplungsschritten.
Dieses Kapitel bündelt mehrere Beratungsfelder, die in der früheren konsolidierten Endfassung als eigene Hauptkapitel geführt wurden: Endgeräte, Infrastruktur, Beschaffung, Plattformen und grundlegende Datenschutz- bzw. Freigabelogik. Inhaltlich geht nichts verloren; die Themen werden hier nur an der Stelle zusammengeführt, an der sie für ein schulisches MBK sachlich hingehören.
Die Endgerätefrage ist keine bloße Beschaffungsfrage, sondern eine Entscheidung über Unterrichtslogik, Chancengerechtigkeit, Prüfungsfähigkeit und Supportaufwand. Offene BYOD-Lösungen wirken zunächst flexibel, erzeugen aber Heterogenität und Steuerungsprobleme. Tragfähiger sind meist Schulgeräte- oder Hybridmodelle mit definiertem Zubehör, klarer Geräteverwaltung und sozial verträglicher Lösung.
Zur benötigten Ausstattung gehören nicht nur Endgeräte, sondern ebenso verlässliches WLAN, Netzsegmentierung, ausreichende Bandbreite, digitale Anzeigemöglichkeiten sowie Lade- und Aufbewahrungslösungen. Prüfungsbetrieb, gleichzeitige Nutzung vieler Lerngruppen und stabile Lernplattformnutzung verlangen eine andere Planungslogik als vereinzelte Technikinseln.
Beschaffung ist ein strategischer Prozess. Die IKT-Richtlinie 2025 macht deutlich, dass mobile und stationäre schulgebundene Endgeräte, ausleihbare Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie standardisierte Netzwerk- und Sicherheitskomponenten förderfähig sein können. Ein MBK muss deshalb zeigen, welche Strukturverbesserungen mit der Ausstattung angestrebt werden und wie sie mit den pädagogischen Zielen verknüpft sind.
Plattformen und digitale Dienste sollten entlang klarer Kriterien gewählt werden: pädagogische Eignung, tatsächlicher Bedarf, administrative Steuerbarkeit, datenschutzrechtliche Vertretbarkeit und Passung zur Supportlogik. Lieber wenige klar freigegebene Kernsysteme als eine Vielzahl fachschaftsweiser Einzellösungen.
Ein Medienbildungskonzept muss deutlich machen, wie Geräteverwaltung, Support, Updates, Rollen, Prüfungsprofile, Defekte, Ersatzgeräte und Verantwortlichkeiten funktionieren. Ohne Betriebs- und Service-Konzept ist die Digitalisierungslogik der Schule unvollständig.
Am Ende des MBK sollte eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Ziele, Entwicklungsbedarfe und Prioritäten stehen. Darauf aufbauend folgt ein Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten, Terminen und überprüfbaren Zielkriterien. Die SMART-Unterlagen der MPB liefern dafür ein sehr brauchbares Raster.
Ziel: …
Verantwortlichkeit: …
Termin:
…
Messkriterium: …
Benötigte Voraussetzungen: …
Das MBK verbindet Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Digitalisierung. Es sollte deshalb regelmäßig in schulische Entwicklungsprozesse, Dienstberatungen, Fachschaftsarbeit, Fortbildungsplanung und Schulträgergespräche eingebunden werden.
Ein MBK wird nicht einmal geschrieben und dann unverändert weitergeführt. Es ist regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben. Ein zweijähriger Überprüfungsrhythmus ist oft sinnvoll, kann aber schulbezogen angepasst werden. Zu prüfen sind dann Zielsetzung, Medienbildungsmatrix, Unterrichtsentwicklung, Fortbildungsarchitektur, Technikbedarf, Betriebsfähigkeit und Maßnahmenplan.
Förderprogramme sollten das MBK nicht dominieren, aber das MBK muss förderlogisch anschlussfähig sein. Für die IKT-Richtlinie 2025 ist besonders wichtig, dass die Notwendigkeit der Anschaffung, die angestrebten Strukturverbesserungen und die Verknüpfung mit pädagogischen Zielen nachvollziehbar dargestellt werden. Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept ist dafür zentral. Förderanträge, die sich ausschließlich auf Gerätelisten stützen, ohne den pädagogischen Zusammenhang zu begründen, haben geringere Chancen auf Bewilligung und verfehlen das eigentliche Ziel nachhaltiger Schulentwicklung.
Der DigitalPakt Schule und seine Nachfolgeprogramme auf Bundes- und Landesebene machen deutlich: Schulen, die ein aktuelles, pädagogisch fundiertes MBK vorweisen können, sind bei Förderanträgen deutlich besser aufgestellt. Das MBK sollte deshalb regelmäßig auch im Hinblick auf neue Fördermöglichkeiten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Alle Informationen zu aktuellen Förderprogrammen in Sachsen-Anhalt bieten LISA und die Medienpädagogische Beratung.
Das MBK ist Analyseinstrument, Strukturhilfe und Arbeitsdokument zugleich – für die Medienpädagogische Beratung ebenso wie für die Schule selbst. Es ermöglicht eine gemeinsame Sprache zwischen Schulleitung, Steuergruppe, Fachschaften und Schulträger.
Im Gespräch mit Schulleitung und Steuergruppe sollte zu Beginn nicht über Produkte, sondern über Funktion und Ausgangslage gesprochen werden:
Klärungspunkte im Schulträgergespräch: trägerseitige Standards und Rahmenbedingungen, offene Förderwege und Zeitfenster, realistisch leistbare Betriebs- und Supportstrukturen sowie die Unterlagen, die der Schulträger für eine Entscheidung benötigt.
Das MBK wird vor allem als Förderpapier verstanden und verliert seinen pädagogischen Kern.
Produkte und Plattformen werden diskutiert, bevor Ziele, Prozesse und Zuständigkeiten geklärt sind.
Support, MDM, Updates, Ersatzgeräte und Zuständigkeiten werden zu spät oder zu vage beschrieben.